Skip to main content

Lieferketten­sorgfalts­pflichten­gesetz LkSG

  • Lieferketten-Compliance als Abo
  • Lieferketten-Compliance als Projekt
Seit 2023 gilt das LkSG und wird ab 2027 durch die CSDDD verschärft.

Seit dem 1. Januar 2023 gilt für Unternehmen mit Sitz in Deutschland das „Gesetz über unternehmerische Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten“ – das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz oder kurz LkSG genannt. Das Gesetz schreibt Sorgfaltspflichten vor, um Menschenrechts- und Umweltschutzverletzungen entlang der gesamten Lieferkette künftig zu vermeiden oder zu beseitigen.

Am 25. Juli 2024 tritt die europäische „Richtlinie zur Sorgfaltspflicht von Unternehmen im Bereich der Nachhaltigkeit“, im Englischen auch Corporate Sustainability Due Diligence Directive oder kurz CSDDD (CS„tripple“D), in Kraft. Diese sieht vor, dass bis spätestens Q3 2026 von allen EU-Staaten Gesetzte ähnlich dem LkSG zu verabschieden sind.

Ab Q3 2027 müssen in der EU-tätige Unternehmen dann ihre Lieferketten auf Menschenrechts- und Umweltverstöße hin überprüfen und Maßnahmen zu deren Verhinderung oder Beseitigung ergreifen. Bei Nichteinhaltung ihrer Pflichten können betroffene Unternehmen ab dann auch zivilrechtlich haftbar gemacht werden.

Beratung aus Regensburg.
LkSG? CSDDD?

Worum geht es?

LkSG? CSDDD?

Worum geht es?

💡

Wir schlauen Sie auf.

💡

Wir schlauen Sie auf.

Das LkSG gilt

  • seit 2023 für Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeitern (ca. 900 betroffene Unternehmen in Deutschland) und
  • seit 2024 für Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitern (ca. 4.800 betroffene Unternehmen in Deutschland).

Es gilt für Unternehmen, die ihre Hauptverwaltung, ihren Hauptgeschäftssitz, ihren Verwaltungs- oder Satzungssitz in Deutschland haben. Weiter gilt das LkSG auch für Zweigniederlassungen ausländischer Unternehmen in Deutschland, wenn das Unternehmen mehr als 3.000 Mitarbeiter (seit 2023) bzw. 1.000 Mitarbeiter (seit 2024) in Deutschland beschäftigt.

Aber auch unterhalb dieser Grenze werden viele kleine und mittlere Unternehmen (KMU) von ihren Kunden, die direkt vom LkSG betroffen sind, mit in die Pflicht genommen, die Menschenrechts- und Umweltstandards des LkSG in der vorgelagerten Lieferkette einzuhalten und ein Risikomanagement einzurichten.

Mit der CSDDD wird das LkSG ab 2027 deutlich verschärft und zusätzlich eine zivilrechtliche Haftung für Unternehmen eingeführt, wenn sie ihrer Pflicht zur Ergreifung von Maßnahmen bei Menschenrechts- und Umweltverletzungen in der Lieferkette nicht nachkommen.

Spätestens ab 2027 werden die vom LkSG betroffenen Unternehmen demnach auch ihre zuliefernden KMU in die Pflicht nehmen, die gesetzlichen Vorgaben einzuhalten. 

Weitere Informationen finden Sie hier in unserem WHITEPAPER.

 

Unsere Leistungen

Lieferketten-Compliance als Abo

Wir stehen Ihnen mit unserer Expertise als externer Menschenrechtsbeauftragter zur Seite und unterstützen Sie pragmatisch beim Aufbau eines gesetzeskonformen Risikomanagements. Unsere laufende Beratung stellen wir Ihnen zu einer fairen Jahrespauschale zur Verfügung, die sich an der Größe Ihres Unternehmens und der Komplexität Ihrer Lieferketten orientiert. Die Umsetzung der Aufgabenpakete erfolgt durch Ihr Team aus Mitarbeitern. Für Rückfragen, Telefonate, E-Mails oder Besprechungen fallen keine zusätzlichen Kosten an. Sie selbst haben immer einen festen Ansprechpartner, während die Betreuung durch uns in der Regel remote erfolgt.

Leistungen des externen Menschenrechtsbeauftragten:

  • Beratung, Monitoring und Koordination
  • Beantwortung von Fragen
  • Zurverfügungstellung von erprobten Vorlagen
  • Schulung von Mitarbeitern
  • Empfehlung von Maßnahmen
  • Berichterstattung an die Unternehmensführung

Lieferketten-Compliance als Projekt

Gerne stehen wir Ihnen auch für interne Projekte zur Verfügung, was neben der fachlichen Beratung auch die Bearbeitung und Umsetzung interner Aufgaben bedeutet. In diesem Modell werden konkrete Projekte vereinbart, bei denen wir Sie mit zusätzlicher Arbeitskraft unterstützen. Diese werden nach Aufwand (i.d.R. Stunden – oder Tageskontingente) abgerechnet. Unsere Tätigkeiten in diesem Bereich umfassen sowohl das Fertigstellen von Dokumenten als auch die Definition, Skizzierung und Implementierung von Prozessen in enger Zusammenarbeit mit einem internen Ansprechpartner.

 

Mögliche Projekte:

  • Detaillierte Darstellung der Liefer- und Produktketten
  • Durchführung einer Risikoanalyse
  • Einführung eines Beschwerdemanagements
  • Erarbeitung und Umsetzung von Maßnahmen
  • Betriebsinterne Dokumentation
Consulting in pragmatisch.
Kontakt­formular

* Pflichtangabe