Skip to main content

Lieferketten­sorgfalts­pflichten­gesetz

  • Lieferkettencompliance-as-a-Service
  • Lieferkettenberatung-as-a-Project
  • Externer Menschenrechts­beauftragter
Ab 2023 gilt das "LkSG".

Ab 1. Januar 2023 gilt für Firmen mit Sitz in Deutschland das „Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten“ („Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz“ oder „LkSG“ genannt).

 

Beratung aus Regensburg.

Das Gesetz schreibt umweltbezogene Sorgfaltspflichten vor, damit Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten künftig verhindert werden und gilt für Unternehmen, die ihre Hauptverwaltung, ihren Hauptgeschäftssitz, ihren Verwaltungs- oder Satzungssitz in Deutschland haben.

LkSG?

Noch nie gehört.

LkSG?

Noch nie gehört.

💡

Wir schlauen Sie auf.

💡

Wir schlauen Sie auf.

Das Gesetz gilt

  • ab 2023 für Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeitenden (ca. 900 betroffene Unternehmen in Deutschland) und
  • ab 2024 für Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden (ca. 4.800 betroffene Unternehmen in Deutschland).

Ebenfalls gilt das LkSG für Zweigniederlassungen ausländischer Unternehmen in Deutschland, wenn das Unternehmen mehr als 3.000 Mitarbeitende (ab 2023) bzw. 1.000 Mitarbeitende (ab 2024) in Deutschland beschäftigt.

weitere Informationen

Unsere Leistungen

Lieferkettencompliance-as-a-Service

Als Fachexperten stehen wir Ihnen als Sparringspartner, Berater und Projektadministratoren zur Seite. Die Umsetzung erfolgt durch Ihr Team aus Mitarbeitern. Unsere laufende Beratung stellen wir Ihnen in einer fairen Jahrespauschale zur Verfügung, die sich wiederum an der Größe und Komplexität Ihres Unternehmens bemisst. Es fallen keine Sonderkosten für Fragen, Anrufe, Emails oder Gespräche an. Die Betreuung erfolgt in der Regel remote, Sie haben aber immer einen festen Ansprechpartner.

Lieferkettenberatung-as-a-Project

Gerne stehen wir Ihnen auch für interne Projekte zur Verfügung, was neben der fachlichen Beratung auch die Bearbeitung interner Aufgaben meint. In diesem Modell werden dezidierte Projekte vereinbart, bei denen wir Ihnen mit zusätzlicher Arbeitskraft zur Seite stehen. Diese werden nach Aufwand (i.d.R. Stunden- oder Tageskontingente) berechnet. Zu unseren Tätigkeiten in diesem Bereich gehören sowohl das Fertigstellen von Dokumenten als auch das Definieren, Skizzieren und Implementieren von Prozessen.

Externer Menschenrechts­­beauftragter

Ab einer bestimmten Größe sind Unternehmen verpflichtet sind, ihre Lieferketten auf Menschenrechtsverletzungen und Umweltzerstörung zu überprüfen und Maßnahmen zu ergreifen, um diese zu vermeiden oder zu beheben. Um sicherzustellen, dass diese Maßnahmen effektiv sind und die Menschenrechte geschützt werden, gibt es auch die Rolle des Menschenrechtsbeauftragten, dessen Aufgaben u.a. folgende sind:

  • Überwachung
  • Beratung
  • Ansprechpartner
  • Berichterstattung
  • Empfehlungen
  • Verantwortlichkeit
Consulting in gut.
Kontakt­formular

* Pflichtangabe