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IT-Sicherheits­beauftragter

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Es lohnt sich nicht für jedes Unternehmen, die IT-Sicherheit mit internen Ressourcen abzudecken. In diesem Fall bietet sich ein externer Dienstleister an, der Ihnen gezielt unter die Arme greift.
Grafik Informationssicherheit

Für die meisten Unternehmen ist ein IT-Sicherheitsbeauftragter gesetzlich nicht vorgeschrieben. Eine Ausnahme gilt für die Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze oder öffentlich zugänglicher Telekommunikationsdienste.

IT-Sicherheit aus Regensburg

Diese werden gemäß § 109 Abs. 4 Satz 1 Telekommunikationsgesetz (TKG) dazu verpflichtet, einen IT-Sicherheitsbeauftragten zu benennen und ein Sicherheitskonzept zu erstellen. Des Weiteren verpflichtet das IT-Sicherheitsgesetz Betreiber sog. kritischer Infrastrukturen (KRITIS) dazu, einen Sicherheitsbeauftragten zu beschäftigen. Dazu zählen insbesondere die Bereiche der Strom- und Wasserversorgung sowie der Finanzsektor (z. B. Banken, Versicherungen) und der Ernährungssektor.

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Auch wenn es abgesehen von der beschriebenen Ausnahme gesetzlich nicht vorgeschrieben ist, ist es im Hinblick auf die zahlreichen Risiken ratsam, einen IT-Sicherheitsbeauftragten zu beschäftigen. Denn nicht zuletzt sind Geschäftsführer für Kapitalgesellschaften gesetzlich verpflichtet, das ihnen unterstellte Unternehmen ordnungsgemäß zu organisieren und zu führen. So haften sie gem. §43 GmbHG auch für Schäden, die sich aus der Nichterfüllung dieser Pflichten ergeben.

Unsere Leistungen

IT-Sicherheits­beauftragter-as-a-Service

Es lohnt sich nicht für jedes Unternehmen, die IT-Sicherheit mit internen Ressourcen abzudecken. In diesem Fall bietet sich ein externer Dienstleister an, der Ihnen gezielt unter die Arme greift. 
Die Berater der RSCF GmbH können kurzfristig beschäftigt werden und brauchen dank ihres Erfahrungsschatzes kein langes Onboarding. So können wir uns leicht in Ihre internen Prozesse denken und die Unternehmensführung in Fragen der IT-Sicherheit umfassend beraten. Auch bei der Umsetzung unterstützen wir Sie gerne beratend, hinwirkend und vor allem, Hand in Hand mit Ihrem Team:

  • Bestandsaufnahme der bisherigen Aktivitäten zur IT-Sicherheit.
  • Abstimmung der IT-Sicherheitszielen mit den Zielen des Unternehmens/der Behörde/der Institution.
  • Aufbau, Betrieb und Weiterentwicklung der IT-Sicherheitsorganisation.
  • Unterrichtung der Unternehmensleitung zum Status quo der IT-Sicherheit.
  • Sicherstellung des Informationsflusses für das IT-Sicherheitsmanagement.
  • Durchführung von Schulungsmaßnahmen zum Thema IT-Sicherheit.
  • Leitung der Analyse und Nachbearbeitung von IT-Sicherheitsvorfällen.
  • Funktion als Ansprechpartner auf dem Gebiet der IT-Sicherheit für Kollegen, aber auch für externe Geschäftspartner und Kunden.

Das Modell IT-Sicherheitsbeauftragter-as-a-Service bietet also laufende Beratung zu einer kalkulierbaren und vor allem fairen Jahrespauschale.

Fragen Sie unsere Ansprechpartner.

IT-Sicherheits­beratung-as-a-Project

Sie haben einen IT-Sicherheitsbeauftragten bestellt oder ein IT-Sicherheitsteam bereits im Einsatz? Großartig! Allerdings haben diese Personen sehr viel zu tun und können ihre Arbeitspakete aufgrund der großen Aufgabenfülle nicht effektiv abarbeiten?

Über einen definierten Projektzeitraum unterstützt die RSCF Sie gerne auch temporär und packt mit Ihrem ITSB und dem IT-Sicherheitsteam an.

Dabei geht es primär um folgende Aufgaben:

  • Erstellung einer IT-Sicherheitsleitlinie.
  • Erstellung eines IT-Sicherheitskonzepts und dessen Anpassung an neue gesetzliche Gegebenheiten.
  • Erstellung von Richtlinien und Regelungen zur Informationssicherheit.
  • Dokumentation der IT-Sicherheitsmaßnahmen sowie Kontrolle dieser Maßnahmen.
  • Verwaltung der für die IT-Sicherheit zur Verfügung stehenden Ressourcen (Budget, Arbeitszeit).

Fragen Sie unsere Ansprechpartner.

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