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Datenschutz

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Datenschutz, Informations- und IT-Sicherheit gehen zwar Hand in Hand, sind aber nicht gleichzusetzen. Datenschutz ist dabei der Schutz personenbezogener Daten.
Übersicht Einordnung Informationssicherheit, Datenschutz, IT-Sicherheit

Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG-neu) und die EU-Datenschutz­grund­verordnung (EU-DSGVO) erfordern die Dokumentation und Anpassung interner Prozesse. Wir helfen Ihnen bei der Umsetzung und haben die passenden Lösungen für Sie.

Wir beraten unsere Kunden in allen Fragen des Datenschutzes. Mit zertifizierten Datenschutz- und IT-Sicherheitsbeauftragten im Team und einem Informationssicherheitskonzept, das auf den TISAX®-Grundsätzen basiert, bieten wir die Stellung eines externen Datenschutzbeauftragten sowie die Implementierung von Datenschutzmanagementsystemen an. Darüber hinaus können wir Verarbeitungstätigkeiten dokumentieren und Audits der technischen und organisatorischen Maßnahmen durchführen.

Datenschutz aus Regensburg.

Datenschutz befasst sich mit dem Schutz personenbezogener Daten, konkret, mit „alle(n) Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person [...] beziehen“ (Art. 4 DSGVO). Die Umsetzung datenschutzrechtlicher Anforderungen stellt Unternehmen vor eine Vielzahl von Herausforderungen. Zum einen gibt es oft nur den Blick nach vorne und zum anderen unterschiedliche Ansichten der Behörden. Soll ein Betrieb schnell datenschutzkonform aufgestellt werden, bringt Sie gute Beratung kostensparend und effizient ans Ziel.

Datenschützer?

Die sagen uns doch eh nur, wie's nicht geht!

Datenschützer?

Die sagen uns doch eh nur, wie's nicht geht!

Wir erarbeiten individuelle Lösungen!

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Unsere Leistungen

Datenschutz­beauftragter-as-a-Service

Egal ob es um die Pflicht zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten im mittelständischen Unternehmen, der Einführung einer Datenschutzorganisation, oder den weltweiten Rollout eines Datenschutzmanagementsystems (DSMS) im Konzern geht, die zertifizierten Datenschutzbeauftragten der RSCF GmbH unterstützen Sie oder Ihre Compliance-Abteilung auf dem Weg zum korrekten Datenschutz im Unternehmen oder dem Konzern: Unkompliziert, flexibel, online, per Telefon oder persönlich. 
Darüber hinaus halten wir Sie stets auf dem Laufenden, was neue Entwicklungen bei der Auslegung der DSGVO, dem BDSG und daran angrenzende Gesetze angeht. Für Unternehmen und ihre interne Datenschutzorganisation bedeutet das eine große Entlastung und vor allem eine strukturierte Vorgehensweise in der Abhandlung des teilweise sehr speziellen Themas. Dabei sind wir im deutschsprachigen Raum und international als Konzerndatenschutzbeauftragte tätig.

Beim Modell Datenschutzbeauftragten-as-a-Service erhalten Sie laufende Beratung zu einer kalkulierbaren und vor allem fairen Jahrespauschale. 

Datenschutz­beratung-as-a-Project

Sie haben einen Datenschutzbeauftragten bestellt, Ihre Compliance-Abteilung arbeitet an allen Ecken und Enden und Sie kennen alle Anforderungen und Arbeitspakete, haben aber zu wenig interne Ressourcen? Die Berater der RSCF GmbH stehen Ihnen auch hier als „verlängerte Werkbank“ mit fachlich hochqualifizierter Manpower zur Verfügung. 
In diesem Modell werden dezidiert Projekte vereinbart, bei denen wir Ihnen mit zusätzlicher Arbeitskraft zur Seite stehen. Diese werden nach Aufwand (i.d.R. Stunden- oder Tageskontingente) berechnet. Zu unseren Tätigkeiten in diesem Bereich gehören sowohl das Anfertigen von Dokumenten als auch das Definieren, Skizzieren und Implementieren von Prozessen.

Beliebte Projektthemen sind:

  • Durchführen von Datenschutz-Folgenabschätzungen (DSFA) (aka: Data Privacy Risk Assessment (DPRA) oder Privacy Impact Assessment (PIA)).
  • Dokumentation des Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten.
  • Audit der technisch organisatorischen Maßnahmen.
  • Erstellung von umfangreichen, systemübergreifenden Löschkonzepten.

EU-Vertreter nach Art. 27 DSGVO

Unternehmen mit Sitz im Ausland, die EU-Bürgern Waren oder Dienstleistungen anbieten oder deren Verhalten beobachten, müssen sich an die DSGVO halten und einen EU-Vertreter nach Art. 27 DSGVO benennen, unabhängig davon, ob sie von der DSGVO als Verantwortliche oder Auftragsverarbeiter angesehen werden.

Der EU-Vertreter soll als lokaler Ansprechpartner für EU-Bürger und Aufsichtsbehörden dienen. Er vertritt das ausländische Unternehmen (Nicht-EU) in Bezug auf die ihm nach der DSGVO obliegenden Verpflichtungen. Dazu müssen folgende Anforderungen erfüllt sein:

  • Der EU-Vertreter muss schriftlich benannt werden.
  • Der EU-Vertreter soll für das Nicht-EU-Unternehmen handeln und muss deshalb Vertretungsmacht besitzen.
  • Der EU-Vertreter muss ein Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten bereithalten.
  • Der EU-Vertreter muss in einem EU-Mitgliedsstaat niedergelassen sein, in welchem sich auch Personen befinden, die von Handlungen des Unternehmens betroffen sind. Es muss nicht für jeden EU-Mitgliedsstaat ein eigener EU- Vertreter benannt werden.

Unternehmen, die einen EU-Vertreter benannt haben, profitieren von einem One-Stop-Shop bei der Meldung von Datenschutzverletzungen, die den Datenschutz-Aufsichtsbehörden nach Artikel 33 mitgeteilt werden. Grenzüberschreitend tätige Unternehmen ohne Niederlassung in der EU müssen sich anderenfalls - je nachdem in welchen EU-Ländern Personen von der Datenschutzverletzung betroffen sind - an zahlreiche nationale Aufsichtsbehörden in der jeweiligen Landessprache wenden. Insbesondere vor dem Hintergrund, dass die Meldung im Regelfall binnen 72 Stunden erfolgen muss, stellt der One-Stop-Shop daher eine echte Erleichterung dar.

Gerne können Sie uns als Ihren EU-Vertreter bestellen, wir erstellen Ihnen ein individuelles Angebot.

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