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Datenschutz

  • verständlich
  • vertraulich
  • maßgeschneidert
Datenschutz, Informations- und IT-Sicherheit gehen zwar Hand in Hand, sind aber nicht gleichzusetzen. Datenschutz ist dabei der Schutz personenbezogener Daten.
Datenschutz­beauftragter 365
  • Kalkulierbare Ausgaben für ein Jahr

  • Faire Konditionen

  • Erfahrung aus einer Vielzahl von Mandaten

  • Pragmatisch und Praktisch

  • weitere Informationen

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  • Wo würden Sie Ihr Unternehmen und Ihr Geschäft datenschutztechnisch einordnen?

  • Wie viele Standorte mit eigener, ausgestatteter Arbeitsfläche hat das Unternehmen?

  • Wie viele Mitarbeiter hat das Unternehmen?

  • Wie viele Mitarbeiter bedienen regelmäßig einen eigenen PC?

  • Wie viele B2B-Kunden, die als eigener Kunde geführt werden, hat Ihr Unternehmen circa?

  • Wie viele B2C-Kunden/Privatleute, die mit einem eigenen Kundenprofil geführt werden, hat Ihr Unternehmen circa?

  • Wie viele unterschiedliche Webseiten betreibt das Unternehmen?

  • Wie viele Social Media & Video Kanäle betreibt das Unternehmen?

  • Wie viele Auftragsverarbeiter haben Sie circa (IT-Dienstleister, Aktenentsorgungsfirma, Vertriebsorganisation, Cloud-Dienstleister, Software-Dienstleister, Email-Dienstleister etc.)?

  • Übermitteln Sie personenbezogene Daten ins Ausland (z.B. auch durch Software, Tools, etc.)?

  • Sind Betriebsgelände und Standorte ggf. videoüberwacht?

  • Haben Sie derzeit einen Datenschutzbeauftragten bestellt?

  • Hatten Sie in den letzten 2 Jahren meldepflichtige Datenpannen?

  • Wie würden Sie Ihren Datenschutz-Stand auf einer Schulnotenskala von 1-6 bewerten (1 = sehr gut, 6 = ungenügend)?

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Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG-neu) und die EU-Datenschutz­grund­verordnung (EU-DSGVO) erfordern die Dokumentation und Anpassung interner Prozesse. Wir helfen Ihnen bei der Umsetzung und haben die passenden Lösungen für Sie.

Wir beraten unsere Kunden in allen Fragen des Datenschutzes. Mit zertifizierten Datenschutz- und IT-Sicherheitsbeauftragten im Team und einem Informationssicherheitskonzept, das auf den TISAX®-Grundsätzen basiert, bieten wir die Stellung eines externen Datenschutzbeauftragten sowie die Implementierung von Datenschutzmanagementsystemen an. Darüber hinaus können wir Verarbeitungstätigkeiten dokumentieren und Audits der technischen und organisatorischen Maßnahmen durchführen.

Datenschutz aus Regensburg.

Datenschutz befasst sich mit dem Schutz personenbezogener Daten, konkret, mit „alle(n) Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person [...] beziehen“ (Art. 4 DSGVO). Die Umsetzung datenschutzrechtlicher Anforderungen stellt Unternehmen vor eine Vielzahl von Herausforderungen. Zum einen gibt es oft nur den Blick nach vorne und zum anderen unterschiedliche Ansichten der Behörden. Soll ein Betrieb schnell datenschutzkonform aufgestellt werden, bringt Sie gute Beratung kostensparend und effizient ans Ziel.

Datenschützer?

Die sagen uns doch eh nur, wie's nicht geht!

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Wir erarbeiten individuelle Lösungen!

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Unsere Leistungen

Datenschutz­beratung-as-a-Project

Sie haben einen Datenschutzbeauftragten bestellt, Ihre Compliance-Abteilung arbeitet an allen Ecken und Enden und Sie kennen alle Anforderungen und Arbeitspakete, haben aber zu wenig interne Ressourcen? Die Berater der RSCF GmbH stehen Ihnen auch hier als „verlängerte Werkbank“ mit fachlich hochqualifizierter Manpower zur Verfügung. 
In diesem Modell werden dezidiert Projekte vereinbart, bei denen wir Ihnen mit zusätzlicher Arbeitskraft zur Seite stehen. Diese werden nach Aufwand (i.d.R. Stunden- oder Tageskontingente) berechnet. Zu unseren Tätigkeiten in diesem Bereich gehören sowohl das Anfertigen von Dokumenten als auch das Definieren, Skizzieren und Implementieren von Prozessen.

Beliebte Projektthemen sind:

  • Durchführen von Datenschutz-Folgenabschätzungen (DSFA) (aka: Data Privacy Risk Assessment (DPRA) oder Privacy Impact Assessment (PIA)).
  • Dokumentation des Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten.
  • Audit der technisch organisatorischen Maßnahmen.
  • Erstellung von umfangreichen, systemübergreifenden Löschkonzepten.

EU-Vertreter nach Art. 27 DSGVO

Unternehmen mit Sitz im Ausland, die EU-Bürgern Waren oder Dienstleistungen anbieten oder deren Verhalten beobachten, müssen sich an die DSGVO halten und einen EU-Vertreter nach Art. 27 DSGVO benennen, unabhängig davon, ob sie von der DSGVO als Verantwortliche oder Auftragsverarbeiter angesehen werden.

Der EU-Vertreter soll als lokaler Ansprechpartner für EU-Bürger und Aufsichtsbehörden dienen. Er vertritt das ausländische Unternehmen (Nicht-EU) in Bezug auf die ihm nach der DSGVO obliegenden Verpflichtungen. Dazu müssen folgende Anforderungen erfüllt sein:

  • Der EU-Vertreter muss schriftlich benannt werden.
  • Der EU-Vertreter soll für das Nicht-EU-Unternehmen handeln und muss deshalb Vertretungsmacht besitzen.
  • Der EU-Vertreter muss ein Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten bereithalten.
  • Der EU-Vertreter muss in einem EU-Mitgliedsstaat niedergelassen sein, in welchem sich auch Personen befinden, die von Handlungen des Unternehmens betroffen sind. Es muss nicht für jeden EU-Mitgliedsstaat ein eigener EU- Vertreter benannt werden.

Unternehmen, die einen EU-Vertreter benannt haben, profitieren von einem One-Stop-Shop bei der Meldung von Datenschutzverletzungen, die den Datenschutz-Aufsichtsbehörden nach Artikel 33 mitgeteilt werden. Grenzüberschreitend tätige Unternehmen ohne Niederlassung in der EU müssen sich anderenfalls - je nachdem in welchen EU-Ländern Personen von der Datenschutzverletzung betroffen sind - an zahlreiche nationale Aufsichtsbehörden in der jeweiligen Landessprache wenden. Insbesondere vor dem Hintergrund, dass die Meldung im Regelfall binnen 72 Stunden erfolgen muss, stellt der One-Stop-Shop daher eine echte Erleichterung dar.

Gerne können Sie uns als Ihren EU-Vertreter bestellen, wir erstellen Ihnen ein individuelles Angebot.

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